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Das Energiegesetz (§§ 9-14) und das Planungs- und Baugesetz (insbesondere § 239) enthalten Bestimmungen zu energetischen Bauvorschriften, die in der Besonderen Bauverordnung I und den Wärmedämmvorschriften konkretisiert werden. Die energierechtlichen Einzelbestimmungen werden im Rahmen der Baubewilligung von den Gemeinden vollzogen. Die Abteilung Energie stellt für die Gemeinden und Befugten für die Private Kontrolle Formulare zur Verfügung.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare, die zur Baubewilligung und vor Bezug eines Gebäudes einzureichen sind.
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